Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, entweder auf eigene Kosten an uns zurücksenden oder unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Alternativ können Sie die Batterien an den örtlichen Sammelstellen abgeben.
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, damit die Batterien wiederaufbereitet oder fachgerecht entsorgt werden können.
Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.
Batteriesymbole:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Informationen zu den enthaltenen Kosten gemäß Artikel 56 Absatz 4 EU-Batterieverordnung (Verordnung 2023/1542) finden Sie bei der Initiative „Batterie-Zurück“.
Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Starterbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind, gemäß § 19 BattDG verpflichtet, je Starterbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Starterbatterie keine genutzte Starterbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.
Geben Sie bei uns eine genutzte Starterbatterie zurück, die wir entsprechend § 18 BattDG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.
Soweit wir entsprechend § 19 Abs. 1 Satz 3 BattDG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der genutzten Starterbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
Eine Rücksendung der genutzten Starterbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
Genutzte Starterbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich-rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der genutzten Starterbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück. Soweit keine Pfandmarke ausgegeben wurde, genügt der Rückgabenachweis des Erfassungsberechtigten. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen sein.EU-Hinweis für Online-Verkauf:
- Wir verkaufen ausschließlich Batterien von registrierten Herstellern gemäß EU-Batterieverordnung 2023/1542.
- Alle Batterien sind CE-gekennzeichnet und entsprechen den Anforderungen der EU-Batterieverordnung.
- Endkunden in allen EU-Mitgliedsstaaten können Altbatterien kostenlos zurückgeben, z. B. über unser Handelsgeschäft oder örtliche Sammelstellen.
- Bei größeren Lithium-Batterien stellen wir bei Bedarf Informationen aus dem digitalen Batteriepass bereit.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.